Fördermöglichkeiten
der Partnerschaft für Demokratie
Landkreis Görlitz
Aktions- und Initiativfonds 2021
Ab sofort können Projekte aus dem Initiativ- und Aktionsfonds für den Zeitraum 01.03.2021 bis 31.12.2021, deren Durchführungsorte innerhalb des Landkreises Görlitz (ohne Stadt Görlitz/Zittau) bestimmt sind, beantragt werden.
Hinweis
Die Antragsstellung erfolgt vorbehaltlich des für das Haushaltsjahr 2021 derzeit noch ausstehenden Zuwendungsbescheides über die Förderung der lokalen Partnerschaft für Demokratie des Landkreises Görlitz.
Fördergegenstand
- das Projekt orientiert sich an den in der Zielpyramide erarbeiteten Mittler- und Handlungszielen,
- die Projektdurchführung erfolgt im Landkreis Görlitz (ohne Stadt Görlitz/ Zittau),
- das Projekt ist für die Allgemeinheit zugänglich,
- das Projekt gilt spätestens mit Ablauf des 31.12.2021 als abgeschlossen und beendet.
Fördergrundsätze
Sach- und Personalausgaben, die aus Bundes-, Landes- und Landkreismitteln je Projekt insgesamt mit bis zu 10.000,00 € bezuschusst werden können.
Prioritätensetzung 2021
Der Begleitausschuss hat eine Priorisierung für Projekte ausgesprochen, die sich inhaltlich an den folgenden Schwerpunkten der Zielpyramide orientieren:
- Projekte vermitteln die Anerkennung und Normalität vielfältiger Orientierungen und Identitäten. Es werden Angebote geschaffen, die die Gleichstellung aller Geschlechter fördern (Mz1/ Hz3).
- Projekte regen einen Austausch über Heimat und Identität an. Teilnehmende werden sensibilisiert gegenüber Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, pauschalisierenden Abwertungstendenzen und/oder im Umgang mit Verschwörungsideologien (Mz2/ Hz2).
- Einwohner*innen des Landkreises sind in der Lage, sich ausgrenzender Rhetorik extremistischer Akteur*innen entgegenzusetzen (Mz2/Hz3).
Das bedeutet, dass Projektanträge mit den priorisierten Zielsetzungen bei gleicher Bewertung durch die Mitglieder des Begleitausschusses bevorzugt behandelt werden.
Antragsstellung
Für eine obligatorische Antragsberatung wenden Sie sich bitte direkt an die externe Koordinierungs- und Fachstelle. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge berücksichtigt werden, die vorab eine abschließende Antragsberatung wahrgenommen haben.
Folgende Unterlagen sind fristgerecht im Original einzureichen:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
- aktuelle Bescheinung des zuständigen Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Der Antrag auf Förderung ist dem Jugendamt unterschrieben im Original bis zum 31.01.2021 vorzulegen. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, werden im Rahmen des Verfahrens nicht mehr berücksichtigt.
Prüfung der Anträge
Die formale Prüfung der eingereichten Anträge erfolgt durch die Verwaltung des Jugendamtes. Nur Unterlagen, die die Vorgaben dieses Aufrufes erfüllen, gehen in das weitere Verfahren über. Nach der formellen Prüfung erfolgt eine inhaltlich fachliche Bewertung durch die Mitglieder des Begleitausschusses.
Hinweis
Grundsätzlich nicht zuwendungsfähig sind Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen, Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen, Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden sowie Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können sowie Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und ebenfalls der Art nach von diesem gefördert werden können. Darüber hinaus werden keine Maßnahmen gefördert, die ihrem Charakter nach durch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und/oder durch länderspezifische Regelungen abgedeckt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen müssen partizipativ angelegt sein und einem begründeten Bedarf entsprechen.
Wir freuen uns auf interessante Projektvorschläge und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Mikroprojekte 2021
Projektförderung bis 2000 €
Eine unterjährige Antragsstellung von Mikroprojekten i.H.v. 2.000,00 € soll - unter Vorbehalt des derzeit noch ausstehenden Zuwendungsbescheides - ermöglicht werden.
Antrag einreichen
Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl in digitaler als auch ausgedruckter Version mit Originalunterschrift ein!
Die Papierversion schicken Sie an:
Landkreis Görlitz
Jugendamt
Frau Wilde
Bahnhofstr. 24
02826 Görlitz
Die digitale Version per E-Mail bitte an: