Partnerschaft für Demokratie
Hintergrund

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gilt als eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung.

„Demokratie leben!“ fördert deutschlandweit:

  1. Engagement vor Ort für Demokratie und gegen Extremismus durch lokale Partnerschaften für Demokratie & Landes-Demokratiezentren
  2. neue Ansätze und Ideen für eine vielfältige Gesellschaft durch Modellprojekte & Kompetenzzentren und –netzwerke,
  3. lokale Hilfen und Beratung gegen Extremismus durch die Dachverbände der Mobilen Beratung und der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung

Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss heute mehr denn je verteidigt werden.

So wirkt „Demokratie leben!“

  • durch präventiv-pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
    indem es Akteurinnen und Akteure bei der Vernetzung unterstützt,
    an allen Orten der Gesellschaft.

Deshalb ist die Zivilgesellschaft und ihre Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen von besonderer Bedeutung für ein demokratisches Miteinander.

In der ersten Förderperiode, die 2015 begann und 2019 endete, wurden über 300 lokale Partnerschaften für Demokratie deutschlandweit mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ gefördert.

Unter dem Leitziel „Demokratie fördern- Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“ werden mit Beginn der zweiten Förderperiode, die 2020 begann und 2024 endet, weitere Maßnahmen gefördert, die ...

  • das Bewusstsein für Demokratie, die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken,
  • allen Menschen ein friedvolles Leben in demokratischen Strukturen ermöglichen,
  • und die Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene sowie extremistischer Einstellungen möglichst verhindern.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und den deutschlandweiten Modellprojekten sowie Beratungsstellen findest Du unter www.demokratie-leben.de

Illustration mit den Worten des Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.